Der ehemalige Rinderstall von Gut Lenninghausen wurde vor einigen Jahren aufwendig restauriert und steht inzwischen für Feiern jeder Art zur Verfügung.
Er bietet Platz für 30 bis 100 Personen und verfügt über die erforderliche Ausstattung für unvergessliche Hochzeits-, Firmen-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern. Um das Catering und die Deko kümmert man sich selber. Ausreichend Parkplätze stehen ebenso zur Verfügung wie eine 2.000 qm große, Eichenbaum-beschattet Rasenfläche – ideal für Trauungen unter freiem Himmel.
Die ehemaligen Kontor-Stuben der Brennerei wurden mit viel Liebe für‘s Detail umgebaut. Unsere Brennerei-Besichtigungen mit Verkostung und zünftiger Brotzeit oder Imbiss enden hier. Aber sie stehen auch kleineren Gruppen (10-20 Personen) für Feiern jeder Art zur Verfügung. Auf der gemütlichen Eckbank von Großvater Bimberg und an den kleinen Tischen läßt es sich bei gutseigenen Schnäpsen und leckeren Speisen wundervoll leben.
Kapazität:
Preise:
350 €
100 €
100,-€
Kapazität:
Preise:
*Räumlichkeiten sind nur mit Gasstrahlern zu heizen
Die Scheunen-Räume stehen inkl. Auf- und Abbauzeit 48 Stunden zur Verfügung (Klöppelstube nach Absprache). Eine darüber hinausgehende Nutzung ist kostenpflichtig und bedarf einer ausdrücklichen Zusatzvereinbarung. Bei Schlüsselübergabe ist die gesamte Raum-Miete zu bezahlen. Die Schlußabrechnung (Gas, Kaution…) erfolgt bei Rückgabe der Räume.
Bei Vertragsabschluß ist eine Kaution von 150,00 Euro (Klöppelstube 100,00 Euro) zu bezahlen. Bei Stornierung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird diese in voller Höhe rückerstattet. Bei späterer Stornierung wird die Kaution rückerstattet, falls eine alternative Vermietung möglich ist.
Alle Räume und das Mobiliar werden anhand eines Übergabeprotokolls zur Verfügung gestellt und sind wie übernommen (Toilettenanlage gewischt!) zurückzugeben. Anfallender Müll ist zu entsorgen . Zusätzlich anfallende Reparaturen von Schäden und/oder anfallende Aufräum- und Reinigungsarbeiten werden mit der Kaution verrechnet bzw. sind zusätzlich zu begleichen.
Die gesamte Zufahrt und die Hofinnenflächen stehen ausdrücklich nicht für Parken, Auf- und Abbau und Feiern zur Verfügung. Der Mieter stellt sicher, dass sich seine Gäste und Dienstleister daran halten und ausschließlich die vor dem Hof ausgewiesenen Parkflächen benutzen. Er haftet für alle Schäden, die mit einem Verstoß verbunden sind.
Ab 24.00 Uhr (Klöppelstube ab 22. 00Uhr) ist die Lautstärke abzusenken und alle(!) Außentüren sind geschlossen zu halten.
Vor dem Hof befindet sich eine stark befahrene Straße. Zudem wird der Hof bewirtschaftet und von landwirtschaftlichen Maschinen befahren. Kinder sind daher entsprechend zu beaufsichtigen. Der Mieter und die Eltern haften für die Kinder.
Wegen der Brandgefahr in den historischen Gebäuden dürfen zur Dekoration keine brennbaren Stoffe (Strohballen, Papier…) oder Kerzen ohne entsprechende, nicht brennbare Behältnisse verwendet werden. Der Einsattz von Fackeln, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen o.ä. ist ausdrücklich untersagt.
Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, ob die unten angefragte Nutzung Ihrer Veranstaltungsräume möglich ist.
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